Mittlerweile fordern zahlreiche Campingplätze sowohl in Österreich als auch in anderen Ländern eine Bescheinigung in Bezug auf die einwandfreie Funktionsweise der Gasanlagen. Der ÖAMTC bietet an vielen Stützpunkten diese Gasanlagen-Überprüfung (G107) für Wohnmobile und Wohnwägen an.
Geprüft werden können:
- Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
- Flüssiggas-Anlagen welche nach EN 1949 aufgebaut sind und einen max. Betriebsdruck von 50 mbar nicht überschreiten
Nicht überprüft werden:
- Gewerblich genutzte Anlagen
- Aussteller-Wohnwägen
- Bauwagen
- LKW Aufbauten
- Mobile Jägerstände
- Anlagen, welche nicht der EN1949 entsprechen
- Anlagen mit höheren Gasverbrauch
Folgende Services werden durchgeführt:
- Identitätsprüfung
- Sichtprüfung
- Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe
- Überprüfung von Verschraubungen und Komponenten im Hochdruckbereich (mit Lecksuchspray)
- Brennprobe (inkl. Regler-Überprüfung)
Im Anschluss daran wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt sowie eine Plakette angebracht.
Zusätzlicher Hinweis:
Im Rahmen der Identitätsprüfung muss überprüft werden, ob es sich um das Fahrzeug handelt, das in der Gasprüfbescheinigung beschrieben ist.
- Zulassungsschein
- Erstbescheinigung nach G107
Weitere Informationen unter www.campingclub.at/gasueberpruefung